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Was ist eine Vorsorgeverfügung?

Sie sollten ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgeverfügung und einer Vollmacht für einen oder mehrere Vertraute verbinden.

Ihre Vertreter sind an ihre Wünsche gebunden, so wie Sie diese in der Patientenverfügung niedergeschrieben haben. Geht es um den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen, wird die Entscheidung ihrer Bevollmächtigten vom Vormundschaftsgericht geprüft.

Im Rahmen ihrer Vorsorgevollmacht können sie auch bestimmen, wer zum Beispiel ihre finanziellen Dinge regeln darf, wenn Sie es nicht können. Keineswegs sind automatisch die nahen Angehörigen zuständig. Ohne Vollmacht bestimmt das Gericht einen Betreuer. Der Notar ist nur aufzusuchen, wenn Sie in einer Vorsorgevollmacht bestimmen, dass der Bevollmächtigte über ihren Immobilienbesitz verfügen soll.

Möglich und auch meist notwendig ist die Vertretung in folgenden Angelegenheiten:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögensverwaltung
  • Behörden & Post- und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung vor Gericht

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die Sie rechtswirksam vertritt. Die Vorsorgevollmacht gilt allerdings nur für den Fall, dass Sie nicht mehr selber dazu in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Betreuungsnotwendigkeit absehbar ist.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der dem Gericht passend erscheint und sich von nun an um Ihre Angelegenheiten kümmert. Dies muss nicht zwangsläufig der Ehepartner oder ein Familienangehöriger sein.

Eine Patientenverfügung hingegen macht keine Aussage über die Wahl eines Betreuers. Es werden lediglich Richtlinien für die medizinische Behandlungssituation vorgegeben, an die sich sowohl Ärzte als auch der bestellte Betreuer halten müssen.

Sollte es keinen Menschen geben, den Sie zu Ihrem Bevollmächtigten machen möchten, gibt es auch noch die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Diese wird im Betreuungsrecht geregelt. Der ausgewählte Betreuer vertritt dann, ähnlich wie ein Bevollmächtigter, Ihre Rechte, wird aber vom Gericht kontrolliert.

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine absolut freiwillige Vorsorge und darf nicht als Bedingung für einen Vertragsabschluss, beispielsweise in einem Heim, gestellt werden.

In einigen Fällen, beispielsweise wenn eine fortschreitende, tödliche Krankheit diagnostiziert wurde, empfehlen wir das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, um die zukünftige Betreuung und Behandlung zu beeinflussen.