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Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung bekunden Sie als Unterzeichner Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege und wahren somit Ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sollten Sie auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein, Ihren Willen zu äußern, tritt Ihre Patientenverfügung in Kraft.

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie Fragen der medizinischen Versorgung für den Fall, dass Sie sich in einer Behandlungssituation nicht mehr äußern können, also zum Beispiel eines Komas oder einer Demenz.

Ihre Verfügung ist für den Arzt verbindlich, sofern Sie ihre Wünsche nicht zu vage beschrieben haben. In einem solchen Fall muss der Arzt ihre Wünsche ergründen und wird sich im Zweifel zu lebenserhaltenden Maßnahmen entscheiden. Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Es empfiehlt sich aber Familienangehörige oder den Hausarzt die Verfügung bezeugen zu lassen.

Was muss ich bei einer Patientenverfügung beachten?

Eine regelmäßige Erneuerung der Verfügung, den aktuellen Lebensumständen entsprechend, ist zu empfehlen. Damit Ärzte von einer Patientenverfügung erfahren, gehört ein Kärtchen mit einem Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Originalverfügung in die Brieftasche. Für Alleinstehende ist es sinnvoll, die Verfügung zentral registrieren zu lassen.

Damit die Patientenverfügung rechtswirksam ist, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

  • Die Verfügung muss selbst erstellt und unterschrieben werden
  • Der eigene Wille muss klar erkennbar sein – keine vagen Formulierungen
  • Im Notfall muss die Verfügung schnell gefunden werden
  • Zwei unabhängige Zeugen sollten unterschreiben
  • Eine dokumentierte ärztliche Beratung ist ratsam
  • Die Unterschriften müssen regelmäßig aktualisiert werden