In einer Patientenverfügung bekunden Sie als Unterzeichner Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege und wahren somit Ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sollten Sie auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein, Ihren Willen zu äußern, tritt Ihre Patientenverfügung in Kraft.
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie Fragen der medizinischen Versorgung für den Fall, dass Sie sich in einer Behandlungssituation nicht mehr äußern können, also zum Beispiel eines Komas oder einer Demenz.
Ihre Verfügung ist für den Arzt verbindlich, sofern Sie ihre Wünsche nicht zu vage beschrieben haben. In einem solchen Fall muss der Arzt ihre Wünsche ergründen und wird sich im Zweifel zu lebenserhaltenden Maßnahmen entscheiden. Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Es empfiehlt sich aber Familienangehörige oder den Hausarzt die Verfügung bezeugen zu lassen.