Umbettung in den Ruhewald Frankenhöhe

Immer öfter fragen Angehörige verstorbener Familienmitglieder nach der Möglichkeit Angehörige in den Ruhewald Frankenhöhe umzubetten.

Genehmigungen durch den Friedhofsträger (meistens Kommune) und die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) sind Voraussetzung für eine Umbettung. Die dafür geltenden rechtlichen Regelungen finden Sie in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die Umbettung einer einmal bestatteten Leiche kann nur aus gewichtigem Grund verlangt werden, der im Einzelfall schwerer wiegt als die Achtung vor der Totenruhe. Auch der Wille des Verstorbenen muss dabei beachtet werden.

Für jede Bestattung benötigt man einen Bestatter. Dieser hilft auch bei den notwendigen Formalitäten.

Für die eigentliche Beisetzung im Ruhewald gelten die gleichen Bedingungen wie bei allen Ruhewald Bestattungen.